Wie wahren Sie den Datenschutz in Ihrem Unternehmen?
 
Der Gesetzgeber nimmt Sie in die Pflicht. Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre gebrauchte IT-Hardware wieder sicher und sinnvoll in den Wirtschaftskreislauf einzubringen, da Datenschutz-,Datensicherheits- und Verwertungsvorfälle ein erhebliches Geschäftsrisiko für Sie darstellen.
  • Das Löschen ist bei Änderung der Verwendung von Datenträgern in
    Bezug auf personenbezogene Daten Pflicht (§§ BDSG, LDSG, StGB, SGB und weitere). Dies gilt grundsätzlich für alle Geräte und Datenträger.
  • Das Löschen muss unwiederbringlich stattfinden. Dies bedeutet, dass sichere Verfahren und Tools angewendet werden müssen.
  • Das Löschen muss nachweislich erfolgen. Es ist eine entsprechende Protokollierung erforderlich.

 

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