Wie wahren Sie den Datenschutz in Ihrem Unternehmen?
Der Gesetzgeber nimmt Sie in die Pflicht. Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre gebrauchte IT-Hardware wieder sicher und sinnvoll in den Wirtschaftskreislauf einzubringen, da Datenschutz-,Datensicherheits- und Verwertungsvorfälle ein erhebliches Geschäftsrisiko für Sie darstellen.
Das Löschen ist bei Änderung der Verwendung von Datenträgern in
Bezug auf personenbezogene Daten Pflicht (§§ BDSG, LDSG, StGB, SGB und weitere). Dies gilt grundsätzlich für alle Geräte und Datenträger.
Das Löschen muss unwiederbringlich stattfinden. Dies bedeutet, dass sichere Verfahren und Tools angewendet werden müssen.
Das Löschen muss nachweislich erfolgen. Es ist eine entsprechende Protokollierung erforderlich.
