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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
GESCHÄFTS-, LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN - ADA - DAS SYSTEMHAUS GMBH


1. Allgemeines
1.1 Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen gelten ausschließlich diese Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

1.2 Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Die für Unternehmer geltenden Bedingungen gelten entsprechend auch für öffentliche Auftraggeber etwa in der Form von Behörden, Anstalten oder Gesellschaften der öffentlichen Hand.

Besteller i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

1.3 Spätestens mit der Annahme der ADA-Ware oder sonstiger ADA-Leistungen gelten die ADA-Bedingungen durch den Besteller selbst im Falle eines vorangegangenen Widerspruchs durch diesen als vorbehaltlos angenommen.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch bevollmächtigte Vertreter ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


2. Angebote/Bestellungen
2.1 Bestellungen bedürfen der Schriftform. ADA ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen.

2.2 Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware bzw. Erbringung der Leistung an den Besteller erklärt werden. Druck- und Schreibfehler sind für ADA nicht verbindlich.

2.3 Angebote von ADA sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form und Farbe bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2.4 Bestellt der Verbraucher Waren oder Leistungen auf elektronischem Wege, wird ADA den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

2.5 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von ADA. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von ADA zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit einem Zulieferer von ADA. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

2.6 Sofern der Verbraucher die Ware oder sonstige Leistung auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von ADA gespeichert und dem Besteller auf Verlangen nebst den vorliegenden Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen per E-Mail zugesandt.


3. Preise
3.1 Die Preise ergeben sich aus der gültigen Auftragsbestätigung, ansonsten aus der am Tag der Lieferung oder Leistung gültigen Preisliste. Die Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatztsteuer und unterliegen einer Anpassung bei Steuersatzänderungen.

3.2 Die Preise von ADA basieren auf dem jeweils aktuellen US-$-Wechselkurs. Bei Änderungen des Wechselkurses behält sich ADA eine entsprechende Preisanpassung vor.

3.3 Bei Waren gelten die Preise jeweils ab Lieferwerk einschließlich Verpackung.

3.4 Dem Besteller entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.

3.5 Angebotene Preise für Arbeitsleistungen gelten, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, für eine Ausführung von Mo-Fr 6.00 - 20.00 Uhr. Arbeiten, die außerhalb dieser Zeiten erbracht werden, berechnen wir mit folgenden Zuschlägen:
-
Montags bis Freitags: 20.00 bis 22.00 Uhr 50 % Zuschlag, 22.00 bis 06.00 Uhr 100 % Zuschlag;
- Samstags: 0.00 bis 06.00 Uhr, 06.00 bis 14.00 Uhr 25 % Zuschlag, 14.00 bis 22.00 Uhr 50 % Zuschlag, 22.00 bis 24.00 Uhr 100 % Zuschlag,
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Sonn- u. Feiertags: 100 %.

3.6 Wünscht der Besteller nach Erhalt der Rechnung eine Umschreibung der Rechnung, insbesondere auf einen anderen Adressaten etc., stellt ADA hierfür eine Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 25,00 in Rechnung. Dem Besteller ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ADA im Einzelfall geringerer Aufwand entstanden ist.

4. Gefahrübergang
4.1 Ist der Besteller Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Besteller über.

4.2 Ist der Besteller Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Besteller über.

4.3 Die Gefahr geht auch auf den Besteller über, wenn er im Verzug der Annahme ist.


5. Zahlung
5.1 Der Besteller ist verpflichtet, den Preis nach Erhalt der Ware oder sonstigen Leistung sofort ohne Abzug von Skonto zu zahlen.

5.2 Die Annahme von Wechseln, sofern dies vereinbart wurde, und von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Alle Kosten und Spesen der Diskontierung und der Einziehung trägt der Besteller.

5.3 Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich ADA vor, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.

5.4 Der Besteller hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder von ADA anerkannt wurden.

5.5 Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


6. Fristen und Termine
6.1 Verbindliche Termine für Lieferungen oder Leistungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch ADA.

6.2 Eine vereinbarte Frist für Lieferungen oder Leistungen (Lieferfrist) beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Unvorhergesehene Ereignisse, die nicht im Einflussbereich von ADA liegen (einschließlich von ADA nicht zu vertretenden Leistungsschwierigkeiten des Vorlieferanten), verlängern die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit; dies gilt auch bei Streiks und Aussperrung. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, ist ADA berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nacherfüllung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind in diesem Fall ausgeschlossen.

6.3 Bei Nichteinhaltung einer ausdrücklich schriftlich zugesagten Frist ist der Besteller berechdtigt, ADA eine angemessene weitere Frist zu setzen. Die weitere Frist muss mindestens 14 Tage betragen. Wird die Leistung bis zum Ablauf der weiteren Frist nicht bewirkt, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

6.4 Die erweiterte Haftung gem. § 287 BGB wird ausgeschlossen.

6.5 Sofern es auf den Zeitpunkt der Abnahme ankommt, insbesondere für die Fälligkeit einer Vergütung, den Beginn der Gewährleistungsverjährung oder den Gefahrenübergang, steht es der Abnahme gleich, wenn der Besteller das Werk nicht innerhalb von 14 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.


7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich ADA das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor (Vorbehaltsware). Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich ADA das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich bei Unternehmern auch auf den anerkannten Saldo, soweit ADA Forderungen gegenüber dem Besteller in laufende Rechnungen einstellt (Kontokorrentvorbehalt).

7.2 Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Besteller diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

7.3 Der Besteller ist verpflichtet, einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware ADA unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Besteller ADA unverzüglich anzuzeigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, ADA die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den ADA entstandenen Ausfall.

7.4 ADA ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 7.2 und 7.3 dieser Bedingungen, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

7.5 Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu seinen normalen Bedingungen weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an ADA ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. ADA nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder wenn vergleichbare begründete Anhaltspunkte vorliegen, die eine Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers nahe legen, ist ADA berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen. Auf Verlangen hat der Besteller ADA umgehend alle zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Informationen zu erteilen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen.

7.6 Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, ist der Besteller nicht berechtigt.

7.7 Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag von und für ADA. Erfolgt eine Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit ADA nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt ADA an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von ADA gelieferten Vorbehaltsware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware mit anderen, ADA nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.


8. Software
8.1 Software wird dem Besteller nach Wahl von ADA auf einem Datenträger oder auf Hardware-internen Speichern vorinstalliert in der vereinbarten Stückzahl übergeben. Die Softwaredokumentation wird dem Besteller nach Wahl von ADA als Druckerzeugnis oder in gleicher Weise wie Software übergeben.

8.2 Dem Besteller steht das nicht ausschließliche Recht zu, die Software auf Dauer zu nutzen. Die Software mit derselben Software-Seriennummer darf nur auf einer Systemeinheit gespeichert werden. Im übrigen darf die Software nur zu dem in der Softwaredokumentation vorgesehenen Zweck verwendet werden. Bei Software dritter Hersteller gelten ergänzend deren besondere Lizenzbestimmungen.

8.3 Der Nutzer hat von jeder Software (exklusive Embedded Software, Firmware etc.) umgehend eine Sicherungskopie anzufertigen. Er hat dabei alphanumerische Kennungen, Marken und Urheberrechtsvermerke unverändert mit zu vervielfältigen und über den Verbleib der Kopien Aufzeichnungen zu führen, die ADA auf Wunsch einsehen kann. Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung der Software und/oder der Dokumentation ist nicht zulässig.

8.4 Der Besteller wird seinen etwaigen Abnehmern bezüglich der Software entsprechende Verpflichtungen auferlegen und keine über den ihm eingeräumten Nutzungsumfang hinausgehenden Rechte einräumen.

8.5 Alle gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte bleiben dem jeweiligen Inhaber vorbehalten.

8.6 Für die Nutzung von Korrektur-/Änderungsständen und Updates gelten die vorstehenden Bedingungen entsprechend.


9. Widerrufs- und Rückgaberecht
9.1 Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung zu widerrufen, und zwar im Falle von Warenlieferungen innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware, im Falle wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der ersten Teillieferung und im Falle von Dienstleistungen innerhalb von zwei Wochen nach Vertrags-Schluss. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber ADA – Das SystemHaus GmbH, Siemensring 54-56, 47877 Willich oder der jeweiligen Zweigniederlassung zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

9.2 Bei Waren ist der Verbraucher bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 40 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 40 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.

9.3 Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.

9.4 Das Rückgaberecht besteht nicht bei Verträgen
- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
- zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

Des weiteren erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. durch Download etc.).

9.5 Sofern der Besteller nicht gemäß Ziff. 9.1 zum Widerruf und zur Rückgabe der Ware berechtigt ist, ist eine Rückgabe oder ein Umtausch mangelfreier Ware grundsätzlich ausgeschlossen. Stimmt ADA im Einzelfall einer Rücknahme oder einem Umtausch gleichwohl zu, stellt ADA eine Handlinggebühr in Höhe von 20% des Verkaufspreises in Rechnung. Dem Besteller ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass im Einzelfall eine geringere Handlinggebühr angemessen wäre.


10. Gewährleistung, Serviceleistungen
10.1 Ist der Besteller Unternehmer, leistet ADA für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (bei Warenlieferungen) bzw. Nachbesserung oder Neuherstellung (bei Werkleistungen).

10.2 Ist der Besteller Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (bei Warenlieferungen) bzw. Neuherstellung (bei Werkleistungen) erfolgen soll. ADA ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Nachbesserungen werden je nach Wunsch des Bestellers oder aber technischem Erfordernis entweder beim Besteller oder bei ADA durchgeführt. Werden Nachbesserungen beim Besteller durchgeführt, hat dieser den ungehinderten Zugang zu den Reparaturgegenständen in den betroffenen Räumlichkeiten zu gewährleisten.

10.3 Die Beseitigung von Softwaremängeln erfolgt – im Falle eines Unternehmers nach Wahl von ADA, im Falle eines Verbrauchers zunächst nach dessen Wahl - durch Bereitstellung eines neuen Änderungsstandes der Software oder durch Fehlerumgehung. Der Besteller hat alle von ADA für die Mängelbeseitigung benötigten Unterlagen und Informationen bereit zu stellen. Bis zur Übernahme eines neuen Software-Änderungsstandes stellt ADA eine Zwischenlösung zur Umgehung des Mangels, wenn ADA dies bei angemessenem Aufwand möglich und zumutbar ist.

10.4 Für Software, welche der Besteller über von ADA freigegebene Schnittstellen erweitert hat, leistet ADA bis zur Schnittstelle Gewähr.

10.5 Die Mängelansprüche erstrecken sich nicht auf natürliche Abnutzung oder Schäden, die nach Lieferung oder Leistungserbringung infolge falscher Behandlung (insbesondere übermäßige oder in der Produktdokumentation/-spezifikation nicht vorgesehene Beanspruchung; Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel; unsachgemäß vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten) oder durch ein von außen einwirkendes Ereignis entstehen, das nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt ist, sowie auf nicht reproduzierbare Softwarefehler. Der Besteller hat sämtliche Änderungen, die Einfluss auf die Gewährleistung/Garantie einschließlich Service-Level haben können, ADA rechtzeitig schriftlich anzuzeigen.

10.6 Verlangt der Besteller eine Gewährleistungs-/Garantiereparatur, so ist er verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis in Form eines Lieferscheins oder einer Rechnung von ADA vorzulegen. Nicht bei ADA gekaufte Waren werden gemäß Herstellergarantie repariert, sofern ein entsprechender Vertrag zwischen ADA und dem Hersteller besteht. Der Gewährleistungs-/ Garantiestatus muss seitens des Bestellers angegeben werden. Sollten Produkte keinen Gewährleistung-/Garantiestatus mehr haben, wird der Besteller informiert, da die Reparatur dann nur gegen Berechnung ausgeführt werden kann.

10.7 Im Gewährleistungs-/Garantiefall erfolgt bei Verbrauchern Hin- und Rücktransport der Reparaturgegenstände auf Kosten und Gefahr von ADA. Bei Unternehmern erfolgt der Hintransport der Reparaturgegenstände auf Kosten und auf Gefahr des Bestellers und der Rücktransport auf Kosten und auf Gefahr von ADA. Der Hintransport der Reparaturgegenstände muss grundsätzlich in Originalverpackung erfolgen, um Beschädigungen zu vermeiden. ADA übernimmt für Schäden durch unsachgemäße Verpackungen keine Haftung.

10.8 Der Hintransport von Reparaturgegenständen, die nicht unter die Gewähr- oder Garantieleistung fallen, erfolgt grundsätzlich an die angegebene Adresse. Die Anlieferungsart obliegt dem Besteller. Eventuell entstehende Transportkosten für Hin- und Rücktransport gehen zu Lasten des Bestellers. Der Besteller trägt die Gefahr für den Versand.

10.9 Sollte bei der Reparatur festgestellt werden, dass Waren mit Gewährleistungs-/Garantiestatus keinen Fehler aufweisen, wird eine Vergütung für Testaufwand nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet.

10.10 Bevor der Besteller ADA Datenspeichermedien oder Geräte mit Datenspeichermedien zur Reparatur oder zum Service übergibt, hat er daraus alle Daten, die unter das Datenschutzgesetz fallen könnten, zu entfernen und alle Daten von der Festplatte zu sichern. Für Einhaltung des Datenschutzes sorgt der Besteller. Die Wiederherstellung von Daten und Programmen nach erfolgter Reparatur ist nicht Bestandteil der Gewähr- bzw. Garantieleistung.

10.11 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

10.12 Unternehmer müssen offensichtliche Mängel, Falschlieferungen oder beachtliche Mengenabweichungen unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich gegenüber ADA anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

10.13 Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

10.14 Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Besteller nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Besteller, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz wegen des Mangels beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn ADA die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat. Weitergehende Schadensersatzpflichten von ADA gemäß Ziff. 12 dieser Bedingungen bleiben unberührt.

10.15 Soweit im Einzelfall nichts abweichendes vereinbart ist, beträgt die Gewährleistungsfrist für Unternehmer ein Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. Abnahme der Leistung.

  • Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist bei Warenlieferungen zwei Jahre ab Ablieferung bzw. ab Abnahme. Darüber hinausgehende Herstellergarantien bleiben unberührt.
  • Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist für Verbraucher ein Jahr ab Ablieferung. Dies gilt nicht, wenn der Besteller den Mangel ADA nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 10.12 dieser Bestimmung). Gegenüber Unternehmern leistet ADA bei gebrauchten Sachen keine Gewähr.
  • Bei Bauwerken sowie bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben sowie bei Planungs- und Überwachungsleistungen für ein Bauwerk gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10.16 Ist der Besteller Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

10.17 Erhält der Besteller eine mangelhafte Montageanleitung, ist ADA lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

10.18 Sofern nicht ausdrücklich - bei Unternehmern schriftlich - etwas abweichendes vereinbart ist, erhält der Besteller keine Garantien im Rechtssinne durch ADA. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

10.19 Leistungen, die nicht zu den Garantie- oder Gewährleistungen gehören, sind kostenpflichtig und bedürfen einer gesonderten Beauftragung. Grundsätzlich werden die Reparaturen und sonstige Servicedienstleistungen nach den jeweils gültigen Stundenverrechnungssätzen und Ersatzteilpreislisten durchgeführt. Nach Vereinbarung wird ein Kostenvoranschlag erstellt, der kostenpflichtig ist, sofern keine Leistungserbringung gewünscht wird.

10.20 Bei Lieferungen von Hardware und Standardsoftware dritter Hersteller sowie bei Einschaltung Dritter bei Pflegeleistungen gilt, dass wir zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung unsere entsprechenden Ansprüche gegen unseren Lieferanten, den Hersteller oder sonstige Dritte an den Besteller abtreten können. Der Besteller muss vor der Geltendmachung seines Rechts auf Nacherfüllung durch uns, Aufwendungsersatz nach Selbstvornahme, Schadensersatz statt der Leistung, Rücktritt oder Minderung unseren Lieferanten oder den Hersteller notfalls gerichtlich auf Nacherfüllung, Schadensersatz oder Aufwendungsersatz nach Selbstvornahme in Anspruch nehmen, es sei denn dies ist für den Besteller unzumutbar.

10.21 Das Vorstehende gilt auch, wenn wir die Soft- oder Hardware für die Bedürfnisse des Kunden angepasst, konfiguriert oder sonst verändert haben, es sei denn, der Sachmangel ist durch unsere Leistung verursacht.


11. Schutzrechte Dritter
11.1 Macht ein Dritter Ansprüche wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechten (im folgenden: Schutzrechte) durch die von ADA gelieferten Produkte gegenüber dem Besteller geltend und wird die vertragsgemäße Verwendung der Produkte durch den Besteller hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, so hat der Besteller ADA unverzüglich schriftlich zu verständigen, wird die behauptete Verletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung mit dem Dritten über die Schuldrechtsverletzung nur im Einvernehmen mit ADA führen. Stellt der Besteller die Nutzung des Produktes aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.

11.2 Der Besteller hat keine Ansprüche wegen Schutzrechtsverletzung, soweit die Schutzrechtsverletzung durch ihn selbst zu vertreten ist, auf speziellen Vorgaben des Besteller beruht, durch eine in der Produktdokumentation nicht vorgesehene Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass das Produkt vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von ADA gelieferten Produkten eingesetzt wird.


12. Schadenersatz
12.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von ADA auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von ADA. Gegenüber Unternehmern haftet ADA bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Der Ersatz von Folgeschäden und entgangenen Gewinns ist bei leichter Fahrlässigkeit generell ausgeschlossen.

12.2 Eine weitergehende Haftung von ADA für einen von ihr zu vertretenden Schaden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Arglist, nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus Garantie bleibt unberührt. Bei lediglich flankierender Tätigkeit seitens ADA haftet diese nicht für Pflichtverletzungen Dritter, die in deren Verantwortung innerhalb ihrer Geschäftsbeziehung zum Endkunden entstehen.

12.3 Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn ADA grobes Verschulden oder Arglist vorwerfbar ist, sowie im Falle von ADA zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Bestellers.

12.4 Der Besteller ist in geeigneter Form zur Datensicherung verpflichtet. Die Haftung bei Datenverlust beschränkt sich auf den Aufwand, der notwendig ist, um anhand vorhandener Sicherheitskopien die verlorenen Daten auf der Anlage wiederherzustellen.

12.5 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in diesen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis (einschließlich Verzuges) und aus unerlaubter Handlung.

12.6 Soweit nach diesen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen die Haftung von ADA ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe von ADA sowie für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere für die Mitarbeiter von ADA.

12.7 Der Besteller ist verpflichtet, Schäden, für die ADA nach den vorstehenden Bestimmungen aufzukommen hat, unverzüglich schriftlich anzuzeigen und ADA die Möglichkeit einzuräumen, den Schaden und dessen Ursachen zu untersuchen. Ferner ist der Besteller verpflichtet, auf Verlangen von ADA innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen des Schadens vom Vertrag zurücktritt oder Schadensersatz statt der Lieferung oder Leistung verlangt oder auf der Lieferung oder Leistung besteht.


13. Abtretungsverbot
Ansprüche des Bestellers dürfen nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung an Dritte abgetreten werden.


14. Bonitätsprüfungen
14.1 Geschäftskunden
ADA arbeitet mit Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften zusammen. ADA benennt dem Kunden auf Anfrage die Anschriften dieser Unternehmen, die dem Kunden auch Auskunft über die Daten erteilen, die über ihn gespeichert sind. Diesen Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften können Daten über Beantragung, Aufnahme und Beendigung des Vertrages übermittelt werden und bei ihnen können Auskünfte über den Kunden eingeholt werden. ADA kann den Unternehmen auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung melden. Die Unternehmen speichern diese Daten, um den ihnen angeschlossenen Gesellschaften Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden oder zur Anschrift des Kunden zum Zwecke der Schuldnerermittlung geben zu können.

14.2 Privatkunden
ADA ist berechtigt, bei der für den Wohnsitz des Kunden zuständigen Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) oder anderen Auskunfteien Auskünfte einzuholen. ADA darf ferner der SCHUFA Daten des Kunden aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) übermitteln. Soweit während des Kundenverhältnisses solche Daten aus anderen Kundenverhältnissen bei der SCHUFA anfallen, erhält ADA hierüber Auskunft. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von ADA, eines Vertragspartners der SCHUFA oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

14.3 Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.


15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

15.2 Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort für beide Vertragsteile unser Geschäftssitz.

15.3 Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.


Stand Februar 2007

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der ADA – Das SystemHaus GmbH                          Geschäftsbereich Remarketing (Stand: 07/2008)

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der ADA – Das SystemHaus GmbH (im Folgenden „ADA“ genannt) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen.

(2) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(4) Alle Vereinbarungen, die zwischen der ADA und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Die ADA ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei der ADA anzunehmen. Die Bestätigung des Zugangs einer E-mail stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

(2) Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Lieferung, nicht oder nur teilweise zu liefern. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Für sämtliche Lieferungen und Leistungen gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung. Die Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, zzgl. Versandkosten und ohne sonstige Nebenleistungen.

(2) Rechnungen der ADA sind sofort fällig und ohne jeglichen Abzug zu zahlen.

(3) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

(1) Bei Verbrauchern behält sich die ADA das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

(2) Bei Unternehmen behält sich die ADA das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor (nachfolgend als „Vorbehaltsware“ bezeichnet).

(3) Verarbeitung oder Umbildung durch den Unternehmer erfolgen stets für die ADA als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-) Eigentum der ADA durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Unternehmers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf die ADA übergeht.

(4) Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Unternehmer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die ADA ab. Die ADA ermächtigt ihn widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

(5) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der ADA hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit die ADA ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der ADA die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

(6) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist die ADA berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§ 5 Lieferzeiten

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

§ 6 Versand und Gefahrübergang

(1) Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über.

(2) Bei Unternehmen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.

(3) Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

(4) Die Ausfuhr der gelieferten Waren darf nur mit behördlicher Zustimmung erfolgen. Die notwendige Zustimmung ist vom Kunden selbständig einzuholen. Die mögliche Versagung stellt keinen Mangel der Kaufsache dar. 

§ 7 Gewährleistung

(1) Unternehmer sind verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gem. § 377 HGB bleiben hiervon unberührt.

(2) Liegt ein Mangel der Ware vor und handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, so ist die ADA nach deren Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.

(3) Die Gewährleistungsfrist für neue Waren beträgt gegenüber Verbrauchern zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Gegenüber Unternehmer beträgt sie ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

(4) Der Verkauf gebrauchter Waren erfolgt gegenüber Verbrauchern unter einer Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Gegenüber Unternehmer ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Von diesem Gewährleistungsausschluss ist eine gewährte Einschaltgarantie ausgenommen. Die Einschaltgarantie beträgt 10 Tage ab dem Tag des Gefahrenübergangs.

(5) Die Verkürzung der Verjährung und der Gewährleistungsausschluss gemäß den vorstehenden Regelungen gelten nicht, wenn der ADA ein grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von der ADA zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden. Die Haftung der ADA nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

§ 8 Haftungsbegrenzung und -freistellung

(1) Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung der ADA auf den nach der Art Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der ADA. Gegenüber Unternehmen haftet die ADA bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der ADA zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Leben des Kunden.

(3) Der Kunde stellt die ADA von allen Nachteilen frei, die der ADA durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Kunden – gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig – entstehen können.

§ 9 Datenschutz

Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Ihm steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu.

§ 10 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der ADA und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

(2) Ist der Kunde Kaufmann und gehört der Abschluss des Vertrages zum Betrieb seines Handelsgewerbes, ist Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung Essen. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Essen. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(3) Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein sollten oder Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.